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FINANZAMT GEILENKIRCHEN

Aufgabe:

Gestaltung von Zufahrten und Eingangsbereich des Erweiterungsbaues

2020-2024

Bauherr:

Bausumme:

BLB Aachen

350.000 €

Im Zuge des Erweiterungsbaus am Finanzamt Geilenkirchen werden die unmittelbar an den neuen Baukörper anschließenden Freianlagen räumlich, funktional und gestalterisch an die neue Nutzung angepasst. Von großer Bedeutung ist dabei der sensible Umgang mit dem Bestand, da das gesamte Gebäudeensemble einschließlich der Freianlagen unter Denkmalschutz steht. Die in der Planung zu betrachtenden Freianlagen erstrecken sich zwischen der großen, dem Gebäudeensemble vorgelagerten Rasenfläche und der nordöstlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Im Südosten wird das Baufeld durch den Gehweg der Herzog-Wilhelm-Straße begrenzt. Im Nordwesten markiert eine Winkelsteinmauer die Abgrenzung des Planungsraumes. Das Gelände liegt in Hanglage. Der Höhenunterschied zwischen dem Niveau des Gehweges an der Herzog-Wilhelm-Straße und der rückwärtigen Grenze des Planungsraumes beträgt ca. 2,50m. Nordöstlich der Grundstücksgrenze verläuft ein öffentlicher Gehweg, der im hinteren Bereich nochmals um ca. 1,50 m höher liegt als das derzeitige Niveau der rückwärtigen befestigten Fläche.
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